Orte der Repression

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Mödlareuth

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Entlang des Baches, der mitten durch das Dorf fließt, wird Mödlareuth geteilt. Ein Teil des Dorfes steht unter sowjetischer, der andere Teil unter amerikanischer Besatzung.
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Die Grenze wird immer stärker befestigt. Stacheldraht verhindert, dass die Dorfbewohner auf die andere Seite gelangen.
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1964 wird eine 700 Meter lange Betonsperrmauer errichtet. Sie riegelt den östlichen Teil des Dorfes vollständig ab.
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Stacheldraht soll Flüchtende aufhalten.
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Von Überwachungstürmen aus sichern DDR-Grenzsoldaten die Grenze.

Als „Little Berlin" erlangt Mödlareuth traurige Bekanntheit. Der nur 50 Einwohner zählende Ort liegt exakt auf der Grenze zwischen der sowjetischen und der amerikanischen Besatzungszone. Entlang des Tannbachs, der durch den Ort fließt, wird das Dorf geteilt. Jahrhundertealte familiäre, gesellschaftliche und wirtschaftliche Verbindungen werden abrupt durchtrennt.

Auf Befehl der DDR-Staatsführung werden 1952 Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze errichtet. Der bisher noch eingeschränkt mögliche Grenzverkehr ist nun unmöglich. Das Dorf Mödlareuth ist in zwei Hälften geteilt.

Mödlareuth ist mit der Abschottung der innerdeutschen Grenze über Nacht in zwei Hälften geteilt. Bewohner auf dem Gebiet der DDR, die in den Augen des SED-Regimes als unzuverlässig gelten, werden zwangsausgesiedelt. Drei Jahre nach dem Mauerbau in Berlin wird auch in Mödlareuth von DDR-Grenztruppen eine 700 Meter lange Betonmauer quer durch das Dorf gezogen. Während der Zeit der deutschen Teilung steht der DDR-Teil von Mödlareuth Tag und Nacht unter schärfster Bewachung. Die Grenze in der Umgebung des Ortes ist bis 1983 mit Selbstschussanlagen ausgestattet. Nur in einem Fall gelingt 1973 über Mödlareuth die Flucht in die Bundesrepublik. Der westdeutsche Teil des Dorfes entwickelt sich in der Zwischenzeit zu einer regelrechten Touristenattraktion. Im Zuge der Wiedervereinigung werden die Sperranlagen beseitigt. Lediglich ein kurzes Teilstück der Mödlareuther Mauer bleibt erhalten.

 
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"Urteile unter zehn Jahren dürfen nicht gefällt werden."

Die im Gefängnis in Waldheim 1950 durchgeführten "Waldheimer Prozesse" sind Beispiel der Willkür-Justiz in der DDR.

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