Orte der Repression

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Leipzig, Hinrichtungsstätte

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Totenbuch des Krematoriums: „Gert Trebeljahr, hingerichtet am 20.12.1979, Anatomie-"Abfall" am 10.12.1979 unter der Einäscherungsnummer 360634..."
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Im Hinrichtungsraum werden die Verurteilten zunächst mit der Guillotine getötet, ab 1968 durch einen Schuss in den Hinterkopf.
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Inmitten eines Wohnviertels liegt die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR. Die Anwohner ahnen nicht, was hinter den dicken Mauern geschieht.

„Anatomieleiche" oder „Abfall": So werden im Totenbuch des Krematoriums auf dem Leipziger Südfriedhof die Menschen bezeichnet, die in der Hinrichtungsstätte ihr Leben verloren. Sie werden eingeäschert und anonym bestattet. Erst sehr viel später erfahren die Angehörigen, wo der Ehepartner, das Elternteil begraben ist. Manche wissen es bis heute nicht.

Zwischen 1960 und 1981 wird ein Teil der Leipziger Strafvollzugseinrichtung in der Alfred-Kästner-Straße als zentrale Hinrichtungsstätte der DDR genutzt. Heutigen Erkenntnissen zufolge werden hier 64 Menschen getötet.

Nachdem Hinrichtungen in der DDR zunächst in Dresden am Münchner Platz vollstreckt wurden, werden sie ab 1960 nach Leipzig verlagert. Unauffällige Transporter fahren in den Hinterhof des Gefängniskomplexes, der mitten in einem belebten Leipziger Wohnviertel gelegen ist. Dass es sich hierbei um die Einfahrt zum Todestrakt handelt, ahnen weder die Bevölkerung noch die Gefangenen selbst. Erst kurz vor ihrer Hinrichtung erfahren die Verurteilten, was geschehen wird. Sie dürfen einen Abschiedsbrief schreiben, der ihre Angehörigen aber nie erreicht, sondern zu den Akten gelegt wird. Bis 1968 werden die Verurteilten enthauptet, danach per „unerwartetem Nahschuss in das Hinterhaupt" getötet. Dabei tritt der Henker unbemerkt von hinten an den Verurteilten heran und schießt. Die Leichen bringt man zur Einäscherung in das Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof, wo sie anonym beigesetzt werden.
Am 26. Juni 1981 wird das letzte bekannte Todesurteil in Leipzig vollstreckt. Werner Teske, Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), wird Landesverrat sowie Fahnen- und Republikflucht vorgeworden. Den  –  gefälschten  –  Sterbedokumenten zufolge erliegt er einem Herzversagen. Erst 1987 wird in der DDR die Todesstrafe offiziell abgeschafft.

 
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"Die Todesstrafe wird mittels Fallbeil in einem umschlossenen Raum vollzogen."

Im Gebäude des Landgerichts am Münchner Platz in Dresden werden ab Mai 1952 bis Dezember 1956 nachweislich 66 zum Tode Verurteilte mit dem Fallbeil hingerichtet. Die Hälfte davon sind Opfer der politischen Strafjustiz.

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